Hygienekonzept des 1.FC Solingen
Stand 01.09.2020
A) Allgemeine Regeln
(incl. Verordnung der Stadt Solingen, gültig ab 10.10.2020)
1. Auf
der gesamten Anlage besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht, auch in den
Stehplatzbereichen (davon ausgenommen sind Sportler während des Trainings-
oder Spielbetriebs)!
Ebenso besteht In allen geschlossenen Räumen der Anlage (WC, Verkaufshütte) sowie in Warteschlangen Abstands - und Maskenpflicht.
2.
Zur Steuerung des Zutritts/der Personenströme auf der Anlage gilt grundsätzlich das „Rechtsgehgebot“.
Halten Sie immer genügend Abstand zu vorauslaufenden und entgegenkommenden Personen.
Des Weiteren müssen sich die an Engstellen begegnenden Personen durch Handzeichen verständigen, wer dort den Vortritt bekommt.
3. Zuschauer mit Symptomen sehen von einem Besuch der Sportstätte ab - Husten und Niesen erfolgt in die Ellenbeugen - Kein Händeschütteln - Regelmäßiges Händewaschen.
B) Regeln für Zuschauer
1.
Die Zuschauer benutzen ausschließlich den Eingang und das WC am Haupteingang Krahenhöher Weg.
Der Zugang über den Steinweg ist aufgrund der Nähe zu den Team-Kabinen ausschließlich den Teamoffiziellen, Mannschaften und Schiedsrichtern vorbehalten um unnötige Kontakte zu vermeiden.
Aus diesem Grund bleiben alle WC`s im Kabinentrakt für Zuschauer geschlossen!
2.
Jeder Besucher der Sportanlage ist zu einer korrekten, lesbaren Registrierung verpflichtet, um mögliche Infektionsketten schnellstmöglich nachverfolgen zu können! Dafür liegt eine Liste aus, in
der sich die Besucher mit Namen, Adresse und Telefonnummer eintragen müssen. Diese Liste wird nach vier Wochen ohne eine aufgetretene Infektion wieder vernichtet.
3.
Das Betreten der Sportanlage durch bis zu maximal 100 Zuschauer ist zulässig, wenn die genannten Vorkehrungen zur Hygiene, zum
Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu einer Familie/Hausstand gehören,
eingehalten und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt sind.
4.
Nutzen Sie bitte die volle Platzbreite auf der Stehplatzseite gegenüber den Trainerbänken!
Es ist Grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung („Maske“) zu tragen!
5.
Es ist zu gewährleisten, dass durch die Austragung des Sportwettbewerbs im unmittelbaren Umfeld der Wettbewerbsanlage keine unzulässigen Ansammlungen verursacht werden.
6.
Händehygiene vor und nach dem Besuch der WC-Räume am Haupteingang (maximal 2 Personen, Maskenpflicht) sowie vor dem Besuch der Verkaufsstätte ist Pflicht. In die Verkaufsstätte hat immer nur
eine Person zutritt, in einer möglichen Warteschlange davor gilt hier automatisch wieder die Masken- und Abstandspflicht! Entsprechende Desinfektionsmittel stellen wir zur
Verfügung.
C) Regeln für Sportler/Schiedsrichter
1.
Teamoffizielle, Mannschaften und Schiedsrichter benutzen wegen der Nähe zu den Kabinen den Eingang Steinweg. Der Zugang über den Krahenhöher Weg ist ausschließlich den Zuschauern
vorbehalten.
2.
Die Umkleidekabinen und Duschen dürfen unter Einhaltung der Abstandsregeln von maximal 10 Personen gleichzeitig betreten werden. Mannschaftsbesprechungen finden daher vorzugsweise im Freien
statt.
3.
Nicht kontaktfreier Trainings- oder Sport/Wettbewerbsbetrieb im Innenraum ist maximal 30 Personen (2 x 15 Personen je Mannschaft) gestattet.
Die Spieler vermeiden den Kontakt zu Zuschauern, sonst droht Spielabbruch! Es besteht Maskenpflicht bei allen Akteuren auf der
Bank!
4.
Gleichfalls gilt auch hier der Grundsatz der Rückverfolgbarkeit aller Teilnehmer (über DFBnet).
Alle anwesenden Spieler und Verantwortliche, die beim Spiel nicht im DFBnet stehen, gelten als Zuschauer und haben sich an deren Regelungen zu halten.
5.
Beim Training haben Eltern, Angehörige und sonstige Dritte keinen Zutritt zur Sportanlage, abweichend ist für Kinder unter 12 Jahren bei Dringlichkeit eine Begleitperson gestattet.
Wir bitten jedes Team, möglichst schon umgezogen zum Spiel zu erscheinen.
6.
Erfrischungsgetränke dürfen nicht vom Verein gestellt werden! Jeder Sportler hat sich selbst mit einer entsprechend gekennzeichneten und nicht verwechselbaren Flasche zu versorgen.
Mit dem Betreten der Sportanlage wird dieses Hygienekonzept anerkannt!
Den Anweisungen des Ordnungsdienstes bzw. der Vereinsverantwortlichen ist Folge zu leisten. Der 1.FC Solingen kann bei Verstößen jederzeit von seinem Hausrecht Gebrauch machen, eine Erstattung von Eintrittsgeldern ist bei Fehlverhalten ausgeschlossen.