Ohne Mitglieder ist irgendwie "alles nichts, oder"?
Denn wer sich nur auf wenige Entscheider verläßt, spielt leider allzugerne "Alles oder Nichts".
Eine ansprechende Mitgliederzahl sorgt für vielfältige Sichtweisen, Diskussionsgrundlagen und oft auch für Gesprächsstoff -
und so soll es auch sein.
Gleichzeitig bekommt man mehr Gehör bei Verbänden, Gremien oder auch bei der Stadt wenn es darum geht, das Beste für seinen Verein herauszuholen!
Also was spricht eigentlich noch dagegen, sich gleich morgen beim 1.FC Solingen e.V. anzumelden?
Mitmachen - mitentscheiden - mitbestimmen!
Mit der Mitgliedschaft beim 1.FC Solingen e.V. erhält das Mitglied folgende Rechte:
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den 1.FC Solingen e.V. gerichteter Antrag erforderlich, der bei minderjährigen Bewerbern
der schriftlichen Zustimmung mindestens eines gesetzlichen Vertreters bedarf.
Die Mitgliedschaft wird wirksam nach Zugang der Aufnahmebestätigung und Zahlung des ersten fälligen Beitrages.
Alle Antragsteller zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr (zurzeit 10,00 Euro).
Die Mitgliedschaft kostet pro Kalenderjahr:
- Aktive Mitgliedschaft als Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, etc. | 132,00 EUR |
- Passive Mitgliedschaft als Vollzahler/ Erwachsener | 132,00 EUR |
- Passive Mitgliedschaft als Kind/Jugendlicher von 0-17 Jahre | 66,00 EUR |
- Passive Mitgliedschaft als Auszubildender, Schüler, Student (18 bis 27 Jahre) sowie Schwerbehinderte, Erwerbslose |
92,00 EUR |
- Passive Familienmitgliedschaft für Ehepaare und max. drei Kinder bis 17 Jahre | 192,00 EUR |
- Mitgliedschaft auf Lebenszeit | 2010,00 EUR |
Die Beiträge sind Jahresbeiträge und pro Jahr im Voraus zu zahlen, wobei das Mitglied zwischen einer jährlichen (01.01.) oder halbjährlichen Zahlweise (01.01. und 01.07.) wählen kann.
Es gilt vorrangig das Lastschriftverfahren und hierbei erfolgt keine separate Rechnungsausstellung!
Wenn keine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt wird oder die bereits erfolgte Lastschrift wieder zurück gebucht wird, erfolgt eine
schriftliche Rechnungsstellung, für die eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Porto/Papiere, etc. in Höhe von 5,- € plus
der Gebühren der Rücklastschrift erhoben wird!
Die Ermäßigungen für Schüler, Auszubildende und Studenten gelten für die Dauer der jeweiligen Ausbildung, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und nur in Verbindung mit einem entsprechenden Nachweis.
Schwerbehinderte, Erwerbslose und Sozialhilfeempfänger zahlen einen ermäßigten Beitrag, wenn sie dem Mitgliedantrag einen
entsprechenden Nachweis beifügen.
Der Vorstand des 1.FC Solingen e.V. kann für Sonderfälle auf Antrag die Höhe des Beitrages angemessen festsetzen.
Nach Ablauf der Bescheinigungen für den Ermäßigungsgrund obliegt dem Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Ermäßigung unaufgefordert beim 1.FC Solingen e.V. nachzuweisen. Andernfalls werden sofort die nicht ermäßigten Beiträge fällig.
Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend. Vom 1.FC Solingen e.V. ernannte Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Natürliche Personen können gegen eine nicht rückzahlbare Einmalzahlung Mitglied auf Lebenszeit werden.
Sie sind von den regelmäßigen Beitragszahlungen, nicht aber von möglichen Sonderumlagen und anderen Umlagen, die von der Mitgliederversammlung des 1.FC Solingen e.V. beschlossen werden,
befreit.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied ist ebenso möglich wie ein Ausschluss durch den 1.FC Solingen e.V.
Der Mitgliedsausweis des 1.FC Solingen e.V. ist nicht übertragbar und behält nach Zahlung des Beitrages/der Beiträge bis auf Widerruf
oder Neuausstellung aus internen Gründen seine Gültigkeit. Nach Beendigung der Mitgliedschaft verliert der Ausweis seine Gültigkeit und ist an den 1.FC Solingen e.V. zurückzusenden. Die
Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich gemäß § 6 der Beitragsordnung.
Andere Formen der Kündigung werden als nicht gültig zurück gewiesen.
Vereinsausschluss:
Ein Mitglied, dass trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen, insbesondere Beitragszahlungen und
Zahlungen von Geldstrafen, gegenüber dem 1.FC Solingen e.V. ganz oder teilweise in Verzug ist, kann ausgeschlossen werden, soweit sich das Mitglied mit seinen Zahlungsverpflichtungen
mindestens sechs Monate in Verzug befindet und seit Zugang der zweiten schriftlichen Mahnung mindestens zwei Monate verstrichen sind.
Alle Formulare stehen nachfolgend zum Herunterladen bereit.
1.FC Solingen e. V., Postfach 120158, 42676 Solingen, Tel. 0212 - 233 1200, Fax: 0212 - 233 12 01, www.1fcsolingen.de
(Stand: Juni 2020)